1. Sachlicher Geltungsbereich und Vertragsgegenstand


Die nachstehenden Bedingungen (die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“) gelten für Endkunden und die Nutzung und Betriebsunterstützung von dem Standard-Softwareprogrammen CalculationTool/LeadsHUB deren Bereitstellung die von DCP Instruments Limited (im Nachgang DCP Ltd. genannt) als Software-as-a- Service (Software als eine Dienstleistung) über das Medium Internet sicherstellt.

Gegenstände dieser Vertragsbedingungen sind:

  • die Speicherung von Daten des Kunden auf den Servern des Rechenzentrums

Individuell entwickelte Softwareprogramme sind nicht Gegenstand dieser Vertragsbedingungen.


2. Art und Umfang der Leistungen

Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit.

Maßgebend dafür sind:

  • der definierte Leistungsumfang der im Vertrag aufgeführten Softwares, der in der jeweiligen Produktbeschreibung und FAQs festgelegt ist,

  • die Eignung für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung,

  • die im Vertrag festgelegten Bedingungen,

  • die nachstehenden Bedingungen,

  • allgemein angewandte technische Richtlinien und Fachnormen, insbesondere die internationalen Standards und Vorschläge der Internet Engineering Task Force (IETF), wie sie in den Request-for-Comments (RFC) dokumentiert sind, und des W3C (World Wide Web Konsortium).

Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Abmachungen in der vorstehenden Reihenfolge.

Weitergehende Bedingungen insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kommen nicht zur Anwendung, auch wenn die DCP Ltd. diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschließlich die AGB der DCP Ltd..


3. Nutzungsbedingungen

3.1 Rechte des Kunden an den Softwares

DCP Ltd. räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Softwares ein. Die Bereitstellung der Softwares erfolgt über das Internet. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang des von DCP Ltd. genutzten Rechenzentrums zum Internet. Der Kunde verpflichtet sich, die Softwares ausschließlich vertragsmäßig zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben, noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Softwares zu „revese engineeren“, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Softwares zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen.

Der Kunde erkennt hiermit DCP Ltd. als alleinigen Lizenzgeber der Softwares und die damit verbundenen Urheberrechte an. DCP Ltd.`s Rechte als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf Erweiterungen der Softwares, die von DCP Ltd. dem Kunden bereitgestellt werden, falls dies nicht schriftlich anderweitig geregelt ist.

Der Kunde darf Copyright-Informationen oder sonstige ähnliche Eigentumshinweise in den Softwares, Produktbeschreibungen und FAQs weder entfernen, noch ändern oder anderweitig modifizieren.

3.2 Rechte des Kunden an den Daten

Die durch die Softwares erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern des Rechenzentrum netcup GmbH in Nürnberg (Deutschland) gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher DCP Ltd. jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht von DCP Ltd. besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch elektronische Übersendung über ein Datennetz oder nach gesonderter Vereinbarung durch Übergabe von Datenträgern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Softwares zu erhalten. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden.


3.3 Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen


Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannte Nutzungsbedingung ist DCP Ltd. berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. DCP Ltd. behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor.


3.4 Vertragsdauer und Kündigung


Die Mindestvertragslaufzeit für die Bereitstellung des SaaS-Dienstes ergibt sich aus dem Leasing-/Mietvertrag. Der Vertrag verlängert sich sodann jeweils um die Mindestvertragslaufzeit, wenn er nicht schriftlich durch den Vertragspartner spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Die Beträge werden von den zuletzt hinterlegten Lastschrift- oder Kreditkartendaten eingezogen.

Ausnahme sind Basic-Tarife. Hier beträgt die Mindestvertragslaufzeit einen Monat und diese verlängert sich automatisch für die vorausbezahlte Zeit um Selbige, mindestens aber um jeweils einen weiteren Monat. Hier gilt nach der Mindestvertragslaufzeit eine Kündigungsfrist von 10 Werktagen zum laufenden Monatsende. Diese hat schriftlich an info@dcp-instruments.uk zu erfolgen.

DCP Ltd. ist berechtigt aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei fehlgeschlagenen Lastschriften oder Kreditkarteneinzügen.


4. Wartungsbedingungen und Service Level

4.1 Weiterentwicklungen/Leistungsänderung

DCP Ltd. behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von DCP Ltd. an den Kunden erfolgen. Bei Bereitstellung neuer Versionen der Softwares räumt DCP Ltd. dem Kunden die in Abschnitt 3 aufgeführten Rechte entsprechend auch für die jeweilige neue Version ein.


4.2 Systembetrieb


DCP Ltd. stellt sicher, dass die bereitgestellten Softwares in für die Anforderungen des Kunden geeigneter Umgebung und Ausprägung sowie auf für den Verwendungszweck des Kunden geeigneter Hardware betrieben wird. Hierzu zählen Anzahl und Art der Server, regelmäßige Backups, Skalierbarkeit, redundante Stromversorgung, Klimatechnik, Firewalling, breitbandige Internetanbindung.

DCP Ltd. führt tägliche Backups der Datenbestände durch. Über eine Wiederherstellungsprozedur kann DCP Ltd. die Rücksicherung der Kundendaten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durchführen.


4.3 Systemverfügbarkeit


Die Verfügbarkeit des Netzwerks des Rechenzentrums am Router-Ausgang im Internet beträgt 99% im Jahresmittel. Die Client-seitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Diese ist nicht Bestandteil des SaaS-Leistungsumfangs. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die DCP Ltd. als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch DCP Ltd. zu vertreten sind aufgrund höherer Gewalt.


4.4 Störungen der Systemverfügbarkeit


Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Vor der Störungsmeldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen. Bei Störungsmeldungen, die innerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung innerhalb von vier Stunden. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Werktag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.


5. Gewährleistung

Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in Software unter allen Anwendungsgebieten auszuschließen. DCP Ltd. gewährleistet jedoch, dass die unter https://ct.fooda.cc genannte Software CalculationTool und die unter https://leadshub.polinet.de LeadsHUB grundsätzlich einsetzbar ist. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr.

Fehler in der Software und der dazugehörigen Dokumentation werden innerhalb angemessener Frist unentgeltlich von DCP Ltd. beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der Fehler reproduzierbar ist. DCP Ltd. kann zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann DCP Ltd. zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Softwares CalculationTool/LeadsHUB zur Verfügung stellen. Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn DCP Ltd. eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsmäßige Nutzung erlaubt.

Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Softwares nicht vertragsmäßig eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunden Änderungen oder Erweiterungen an den im Vertrag genannten Softwares durchführt

Wird ein wesentlicher Programmfehler nicht entsprechend den genannten Bedingungen von DCP Ltd. behoben, kann der Kunde die Minderung der monatlichen SaaS-Gebühr verlangen. Das gleiche Recht hat DCP Ltd., wenn die Herstellung der Fehlerkorrektur mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, kann DCP Ltd. eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen.

DCP Ltd. gewährleistet nicht die Erfüllung der individuellen Anforderungen des Kunden durch die im Vertrag genannten Softwares. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolges. Gewährleistungsansprüche gegen DCP Ltd. stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und könne nicht abgetreten werden.


6. Haftungsbeschränkung

In jedem Falle ist die vertragliche wie deliktische Haftung von DCP Ltd. außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Personenschäden auf 500.000 EUR, für Vermögens-, Sach- und Tätigkeitsschäden auf 100.000 EUR sowie für Datenverlustschäden auf 50.000 EUR beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird von DCP Ltd. keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzererkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt DCP Ltd. keine Haftung.

7. Vergütung

Für die SaaS-Leistungen wird eine im Vertrag vereinbarte monatliche Gebühr berechnet. Die anfallenden Gebühren werden über einen Zeitraum im Voraus in Rechnung gestellt.

8. Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen per Lastschrift oder Kreditkartenclearing. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können im Verzugsfall Leistungen eingeschränkt werden.

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber DCP Ltd. mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche von DCP Ltd. schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.


9. Vertraulichkeit, Datenschutz


Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen des Vertragsgegenstandes gewonnenen Erkenntnisse – insbesondere technische oder wirtschaftliche Daten sowie sonstige Kenntnisse – geheim zu halten und sie ausschließlich für die Zwecke des Gegenstands des Vertrages zu verwenden.

Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Der Kunde erklärt sich hiermit bereit, dass sein Firmenlogo, Firmierung nebst Firmensitz von DCP Ltd. zu Referenzzwecken genutzt und öffentlich gestellt werden dürfen. Im Falle von Supportunterstützung bei Problemen des Kunden kann es notwendig werden auf Datensätze des Kunden zuzugreifen. Der Zugriff kann über ein Webmeeting mit dem Kunden erfolgen oder per Datenbankanalyse. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme begrenzt.

Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, werden DCP Ltd. und der Kunde die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten.

Diese gesetzlichen Datenschutzbestimmungen erweitert die DCP Ltd. hiermit von sich aus auf rezeptbezogenen Daten des Vertragspartners.

DCP Ltd. weist den Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hin, dass Daten gespeichert werden.


10. Schlussbestimmungen


Erfüllungsort ist Nürnberg/Germany. Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist London. Es gilt internationales Recht. Der Vertrag, seine Ergänzungen und Änderungen sowie Änderungen der Form bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit dieser Vertragsbedingungen im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn eine Vertragslücke in den Bedingungen offenbar werden sollte.